Günstige Kinderferien: So gelingt die schulfreie Zeit auch ohne viel Geld!

So gelingt die schulfreie Zeit auch ohne viel Geld! #sparen

Bei vielen Familien steht einmal im Jahr der große Sommerurlaub an. Doch nicht jede Familie kann sich teure Aktivitäten leisten, um die Kinder während der schulfreien Zeit zu beschäftigen. Daher hat die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. ein kostenloses eBook erstellt, welche viele Tipps zu günstigen Kinderferien enthält. – Isabel Frankenberg

Viele Personen glauben, die Kinderferien müssten immer an einem anderen, meist weit entfernten Ort, stattfinden. Doch auch in der näheren Umgebung lassen sich häufig Aktivitäten finden, die ohne viel Geld zur Beschäftigung der Kinder beitragen können. Solche Aktivitäten stellen eine gute Alternative zum großen Sommerurlaub dar, da die hohen Kosten für eine Unterkunft gespart und die Verpflegung selbst mitgebracht werden kann.

Egal ob eine Wanderung, eine Radtour mit Besuch am Badesee oder ein Tag auf einem Bauernhof – der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Doch möchten die Kinder dennoch einmal eine andere Stadt besuchen, bieten viele Gemeinden einen sogenannten Reisepass an. Dieser lässt sich meist günstig, für bis zu zehn Euro, erwerben und ermöglich den Nachkömmlingen verschiedene Preisnachlässe in Freibädern, Tier- und Märchenparks oder auf Minigolfplätzen. Zudem können in vielen Fällen auch die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich oder zu kleinen Preisen genutzt werden.

Eine weitere Alternative stellen organisierte Ferienprogramme für Kinder dar. Hierbei bieten Städte und Kommunen vereinzelt Tagesausflüge und Workshops an, welche in den Sommerferien stattfinden. Da diese Programme jedoch sehr beliebt sind, müssen die Kinder rechtzeitig angemeldet werden. Häufig sind diese Angebote früh ausgebucht. In diesem Fall bieten auch Verbände und Vereine solche Tagesausflüge an, für die das Kind nicht einmal beim Verein angemeldet sein muss. Eltern finden hierzu viele Informationen bei den jeweiligen Städten und Kommunen sowie beim Jugendamt.

Eine größere finanzielle Herausforderung stellen mehrtägige Ausflüge dar. Das gilt vor allem für Familien, die Arbeitslosengeld beziehen. Doch auch hier bieten verschiedene Vereine und Verbände, z.B. die Arbeiterwohlfahrt, Reisen in Ferienlager an. Diese kosten jedoch meist bis zu 300 Euro pro Person. Daher ist es bei Hartz4-Bezug möglich, nach Preisreduzierungen zu fragen. Zudem ermöglichen einige Unterkünfte eine Ratenzahlung.

Familien, die auf einen gemeinsamen Urlaub nicht verzichten möchten, sollte einiges beachten. So spielt z.B. der Zeitpunkt der Reise eine wichtige Rolle. Gerade in den Sommerferien sind die Unterkünfte besonders teuer, da die Nachfrage zu dieser Zeit meist sehr hoch ist. Daher sollten Hartz4-Bezieher einen Urlaub außerhalb der Sommerferien in Betracht ziehen. Zudem muss der Urlaub nicht immer in einem teuren Hotel verbracht werden. Der Aufenthalt auf Campingplätzen ist deutlich günstiger und bietet die Möglichkeit, das Zelt direkt am See oder Strand aufzuschlagen. Für Kinder stellt das oft  ein großes Abenteuer dar.

Wer nicht in einem Zelt übernachten möchte, kann die Nächte alternativ in einer Jugendherberge verbringen. Diese beinhalten mittlerweile mehr als nur Doppelstockbetten und Schlafsäcke. Viele Jugendherbergen sind sehr gut ausgestattet. Für einen Kostenaufwand von 15-25 Euro pro Kopf erhalten Familien sogar eine zusätzliche Verpflegung.

Auch die An- und Abreise sollte frühestmöglich geplant werden. Viele Bahnen und Fernbusse bieten sogenannte „Sparpreise“ bei frühzeitiger Buchung. Hierbei lassen sich hohe Kosten einsparen. Zudem können Angebote, wie Gruppen-, Wochenend- oder Ländertickets genutzt werden.

Weitere Informationen zum Thema „Günstige Kinderferien“ finden Sie unter www.hartz4.de.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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